Übersetzungen2024-04-12T08:07:24+00:00

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  • Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Diplome, Verträgen, Vollmachten, Zeugnissen, welche für offizielle Zwecke von Ämtern, Behörden, Botschaften, Gerichten, Konsulaten oder Notaren angefordert werden.
  • Anklageschriften, Berufungen, Beschlüsse, Gerichtsurteile, Gutachten,Gesetzestexte, Haftbefehle, Revisionen, Verträge, Vollmachten, Zeugnisse.
  • Bedienungsanleitungen, Installationsanweisungen, Prospekte, Schulungsunterlagen, Urkunden, Verträge, Vollmachten und Schriftstücken aller Art.

Nach Überprüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung erfolgt die Beglaubigung.

Benötigen Sie eine Apostille?

Gerne sind wir Ihnen behilflich.

Apostillen werden für Staaten benötigt, die dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 beigetreten sind. Dazu gehört auch Bulgarien.

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  • Sie erhalten ein unverbindliches und kostenloses Sofortangebot.
  • Das Honorar richtet sich nach JVEG vom 01.08.2013.
  • Expressübersetzungen nach Absprache.
  • Versand der übersetzten Dokumente per Einschreiben.
  • Alle von mir erbrachten Übersetzungsdienstleistungen entsprechen ISO 17100:2015.
  • Alle Anfragen und Aufträge werden diskret und vertraulich behandelt. Datenschutz Garantie.